HAK Pflegedienst

Angaben gemäß § 5 TMG

HAK Häusliche Alten- und Krankenpflege GmbH
Horster Straße 385
46240 Bottrop

Telefon: 02041 23013
Telefax: 02041 707323

www.hak-pflegedienst.de
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Amtsgericht Gelsenkirchen
Registerblatt HRA 5869
Geschäftsführerin: Monika Nasrallah

Umsatzsteuer-Id-Nr. gemäß §27a UStG: 308/580671720

Redaktionelle Verantw. gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Monika Nasrallah

IK-Zeichen: 460 554 362

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Realisierung und Pflege:
WebDesign Waltermann
Zum Häpper 1
48163 Münster
www.webdw.de

  • Anleitung pflegender Angehöriger

  • Anleitung zur Selbsthilfe

  • Hausbesuche mit umfassender Beratung (nach § 37 SGB XI)

  • Vermeidung, Verkürzung und Nachsorge von Krankenhausaufenthalten

  • Grund- und Behandlungspflege (SGB XI und V)

    Im häuslichen Bereich stehen zwei verschiedene Leistungen zur Verfügung:
    1. Die Grundpflege umfasst alle Leistungen, die zur Körperpflege, Ernährung und Mobilität gehören:

    • Waschen, Duschen und Baden
    • An- und Auskleiden
    • Haar- und Mundpflege
    • Zubereitung von Mahlzeiten
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
    • Lagern, Betten und Bewegungsaktivierung uvm.
    2. Die Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen, die den Erfolg einer ärztlichen Behandlung sicherstellt:
    • Medikamentengabe
    • Verabreichung von Injektionen
    • Wundversorgung mit Verbandwechsel
    • Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten
    • Blutdruck- und Blutzucker-Messung
    • Überprüfung und Versorgung von Drainagen
    • Kathederversorgung uvm.

  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

    Die Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist.

    Sie greift auch dann, wenn die Pflegeperson stark belastet ist und dringend eine Pause von der täglichen Sorge um den pflegebedürftigen Menschen benötigt. In einem solchen Fall kann die Verhinderungspflege auch stundenweise erbracht werden. Die mögliche Dauer einer Pflegevertretung beträgt max. 28 Tage pro Jahr.

    Die Versorgungsleistungen können sowohl von Angehörigen, Verwandten und Nachbarn als auch vom ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

    Der Anspruch auf eine Ersatzpflege setzt voraus, dass die versicherte Person mindestens seit 12 Monaten in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.

  • Familienpflege (§ 38 SGB V)

    Familien in kritischen Situationen haben Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen.

    Die Ziele der Familienpflege sind die Übernahme der Haushaltsführung einschließlich pädagogischer Aufgaben in Familien mit Kindern bei Ausfall eines erziehenden und haushaltsführenden Elternteils.

    Unsere qualifizierten Haushaltshilfen sorgen dafür, dass der Familienalltag nicht ins Wanken gerät.

    Es gibt viele Situationen, in denen wir Sie unterstützen können:

    • bei schweren Erkrankungen
    • Krankenhaus-, Kur- oder REHA-Aufenthalt
    • körperlicher oder psychischer Überforderung
    • besonderen Belastungen mit behinderten Kindern
    • Risikoschwangerschaften
    • Mehrlingsgeburten uvm.

  • Zusatzbetreuungsleistungen (§ 45 SGB XI)

  • Kontakt zu Hausärzten, Apotheken, Pflegeeinrichtungen

  • Wundversorgung

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

    Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Führung Ihres Haushaltes stehen:

    • Reinigung und Pflege der Wohnung
    • Reinigung und Pflege der Wäsche
    • Besorgungen
    • Einkauf von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs
    • Botengänge uvm.

  • Sterbebegleitung

  • Hilfsdienste aller Art (kostenpflichtiger Service)

    Lebenshilfe heißt für uns auch, Sie bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben zu unterstützen.

    So bieten wir verschiedenste Hilfsdienste mit unterschiedlicher Ausrichtung an:

    • Medizinische Fußpflege
    • Frisör
    • Tierbetreuung
    • Garten- und Grabpflege kleinere Reparaturarbeiten im Haus uvm.
    Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite und unterbreiten Ihnen eine individuelles Angebot.

    Ihre Pflege liegt uns am Herzen.

  • Tierbetreuung (kostenpflichtiger Service)

    Viele ältere oder behinderte Menschen haben ein Haustier.

    Aber was passiert mit den Tieren, wenn Frauchen oder Herrchen plötzlich ins Krankenhaus müssen und die Tiere unversorgt zurückbleiben?

    Wir kümmern uns um Ihre Haustiere:

    • Fütterung bei Ihnen zu Hause
    • Pflege der Tiere
    • Reinigung der Tierplätze
    • Reichliche Streicheleinheiten und spielen mit den Tieren
    • Tierarztbesuche
    • Spaziergänge mit dem Hund
    Selbstverständlich gehen wir auf die individuellen Absprachen mit Ihnen ein und führen Ihre Anweisungen liebevoll, kompetent und zuverlässig aus.